Projekte zur Vermittlung in Ausbildung

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

Das bfz (Berufliches Forbildungszentrum) bietet in Friedrichshafen und Überlingen so genannte Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) an. Die Maßnahme richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren, die noch keinen Ausbildungplatz haben.

Ziel:
Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit

Beschreibung:
Die Jugendlichen werden bei der Berufswahl unterstützt und ihre Fähigkeiten werden getestet. Durch Unterricht, Betriebspraktika und sozialpädagogischer Betreuung werden die Teilnehmer für eine Ausbildung oder Arbeit vorbereitet. So können sie Einblicke in verschiedene Berufsbereiche gewinnen. Auch bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz hiflt das bfz.

Plätze:
Ca. 120 Teilnehmer-Plätze im Bodenseekreis

Auftraggeber:
Agenturen für Arbeit Ravensburg und Konstanz, die über eine Teilnahme an der Maßnahme entscheiden. Jugendliche und junge Erwachsene können bei der Agentur für Arbeit eine finanzielle Förderung über Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

Adressen bfz:

  • bfz Friedrichshafen
    Donaustraße 13
    88046 Friedrichshafen
    Telefon 07541 5019-0
    Telefax 07541 5019-20
    E-Mail info-fn(at)bob.bfz.de 
     
  • bfz Überlingen
    In den Mühlen 2
    88662 Überlingen
    Telefon 07551 9501-0
    Telefax 07551 9501-30
    E-Mail info-ueb(at)bob.bfz.de

Einstiegsqualifizierungsjahr

Mit dem Einstiegsqualifizierungsjahr (EQJ) soll jungen Menschen unter 25 Jahren eine neue Perspektive geboten werden. Jugendliche, die auch nach der bundesweiten Nachvermittlung keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, können im Rahmen des EQJ ein Praktikum absolvieren und sich damit auf eine Ausbildung vorbereiten.

Ziel:
Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis

Plätze:
Im Bodenseekreis gibt es etwa 70 Teilnehmer-Plätze

Vermittlung:
Die Vermittlung erfolgt über die Agenturen für Arbeit und das Landratsamt Bodenseekreis (Arbeitsvermittlung)

Die Förderung wird zwischen 6 und 12 Monaten gewährt. Der Zuschuss beträgt 192 Euro zum Nettogehalt des Praktikanten, plus einen pauschalisierten Anteil zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Voraussetzungen: 

  • Abschluss eines Praktikumvertrages zwischen Betrieb und Jugendlichem
  • Beantragung der Förderung (eine Kopie des Antrags ist bei der IHK abzugeben.

Am Ende des EQJ stellt der Betrieb dem Praktikanten ein Zertifikat aus, das von den Kammern anerkannt wird. Durch die Anrechnung des Praktikums kann die Ausbildung verkürzt werden.

Für benachteiligte Jugendliche kann eine begleitende sozialpädagogische Betreuung durch Bildungsträger angeboten werden.
 

Nachvermittlung durch das Landratsamt Bodenseekreis

Als optierende Kommune betreut das Landratsamt Bodenseekreis Langzeitarbeitslose in eigener Verantwortung. Jugendliche unter 25 Jahren werden in dem eigenen Sachgebiet "U25" betreut.

Viele Jugendliche haben Schwierigkeiten bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle: Sie wissen nicht, welchen Beruf sie ergreifen sollen, kennen nur eine kleine Anzahl von Ausbildungsberufen oder haben sich nach Ablauf der Bewerbungsfristen der Unternehmen beworben. Auf der anderen Seite sagen bei den Betrieben Jugendliche ihre Ausbildungsstelle wieder ab oder die Betriebe haben den richtigen Azubi auch nach Ablauf der Fristen noch nicht gefunden.

Um diese beiden Gruppen zu verbinden, führte das Landratsamt im September 2007 und 2008 je eine Nachvermittlung für langzeitlose Jugendliche durch. Fallmanager der Zielgruppe "U25" und Arbeitsvermittler informierten die eingeladenen Jugendlichen über verschiedene Berufsbilder, freie Ausbildungsstellen in der Region und über das Einstiegsqualifizierungsjahr (EQJ).

Eine große Zahl der Teilnehmer hat sich nach diesen Veranstaltungen noch einmal intensiv und motiviert um eine Stelle gekümmert. Daurch konnten mehrere Jugendliche in Ausbildung oder EQJ vermittelt werden.